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Pressemitteilung 21. Januar 2016


Mammographie-Screening: Neues G-BA-Merkblatt veröffentlicht

Informationen bieten Orientierungshilfe für die persönliche Entscheidung der Frau

21. Januar 2016 / Berlin. Jede Frau zwischen 50 und 69 Jahren erhält alle zwei Jahre mit ihrer Einladung zum Mammographie-Screening-Programm eine Informationsbroschüre des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA). Das nun überarbeitete Merkblatt soll Frauen dabei unterstützen, Vor- und Nachteile des Programms für sich abzuwägen.

„Das Merkblatt ist aus unserer Sicht ein weiterer Schritt in Richtung informierte Entscheidung“, sagt Dr. Vanessa Kääb-Sanyal, Leiterin der Geschäftsstelle Kooperationsgemeinschaft Mammographie. „Wir begrüßen, dass Begriffe wie falsch-positive Befunde und Überdiagnosen ausführlicher und verständlich erklärt werden.“ Vor allem wenn über Überdiagnosen gesprochen wurde, führte das bislang häufig zu einem Missverständnis. Es entstand der Eindruck, Frauen erhalten im Mammographie-Screening eine Brustkrebsdiagnose und anschließende Behandlung, obwohl sie nicht an Brustkrebs erkrankt sind.“ Überdiagnosen sind jedoch Karzinome und Brustkrebsvorstufen, die durch die Früherkennung entdeckt werden, aber ohne diese Früherkennung zu Lebzeiten der Frau nicht aufgefallen wären. „Also werden auch Frauen behandelt, bei denen es nicht notwendig gewesen wäre. Überdiagnosen kommen in jeder Krebsfrüherkennung vor. Sie gehören zu den unerwünschten Effekten, lassen sich aber nicht vermeiden“, betont Kääb-Sanyal.

Nach Meinung von Kääb-Sanyal kann das neue Merkblatt auch ein Signal in der öffentlichen Diskussion über die Vor- und Nachteile des Brustkrebsfrüherkennungsprogramms setzen. „Das Merkblatt stellt klar, dass Frauen durch eine Teilnahme am Screening vor dem Brustkrebstod bewahrt werden können.“ Für diesen wichtigsten Vorteil gibt die Infobroschüre des G-BA neue Zahlen an. Von 1000 Frauen, die über 10 Jahre lang zum Mammographie-Screening eingeladen werden, können 1 bis 2 Frauen vor dem Brustkrebstod bewahrt werden. Als wichtigsten Nachteil nennt das Merkblatt nun die Überdiagnosen: Von 1000 Frauen erhalten demnach 5 bis 7 Frauen eine Überdiagnose.

Kääb-Sanyal sagt aber, dass auch die vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ermittelten Zahlen zur Brustkrebsmortalität und zu Überdiagnosen Schätzungen sind. „Vor allem bei den Schätzungen zu den Überdiagnosen gibt es bislang keine international konsentierte Methodik zur Quantifizierung, wie das IQWIG selbst betont.“ Hochrechnungen dazu sind mit großen Unsicherheiten verbunden.

„Verständliche Zahlen sind als Basis hilfreich. Sie können eine Orientierung geben und die informierte Entscheidung unterstützen. Doch wir sollten auch berücksichtigen, dass Frauen Vor- und Nachteile für sich unterschiedlich gewichten.“ Auch sollte in der Diskussion nach Auffassung von Kääb-Sanyal ein wichtiger Aspekt nicht vergessen werden: „Wenn eine Frau zwischen 50 und 69 Jahren eine Maßnahme zur Brustkrebsfrüherkennung in Anspruch nehmen will, dann ist das Mammographie-Screening die einzige wirksame Methode. Das ist durch Studien belegt.“

Link zum Merkblatt: http://newsroom.mammo-programm.de/download/fachpublikation/2015-11-13_GBA_Merkblatt-MAMMO_bf.pdf

Kooperationsgemeinschaft Mammographie

2002 beschließt der Deutsche Bundestag parteiübergreifend, das Mammographie-Screening-Programm in Deutschland einzuführen. Im August 2003 wird in gemeinsamer Trägerschaft von den gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Kooperationsgemeinschaft Mammographie gegründet. Ihre Aufgabe ist die Koordination, Qualitätssicherung und Evaluation des Mammographie-Screening-Programms. Im Jahr 2005 gehen die ersten Screening-Einheiten an den Start. Seit 2009 ist das Programm in Deutschland flächendeckend umgesetzt. Heute wird das Mammographie-Screening von 95 Screening-Einheiten an rund 400 Standorten angeboten.

Die Evaluations- und Qualitätsberichte der Kooperationsgemeinschaft sind veröffentlicht unter newsroom.mammo-programm.de

Frauen können sich informieren unter www.mammo-programm.de

Kontakt:
Pressestelle Kooperationsgemeinschaft Mammographie
Corinna Heinrich
Telefon: 030/319985130
E-Mail: cheinrich@koop-mammo.de

Presseinformationen und Bildmaterial unter newsroom.mammo-programm.de

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